Rückblick Bürgerversammlung vom Mittwoch, 3. April 2024

19. April 2024

An der ordentlichen Bürgerversammlung vom Mittwoch, 3. April 2024, nahmen insgesamt 102 Stimmberechtigte teil, was rund 12% der Stimmbevölkerung entspricht.

Genehmigung Jahresrechnung 2023, Budget 2024 sowie Steuerfusssenkung

Die Jahresrechnung 2023 sowie die beantragte Zuweisung des Ertragsüberschusses von
CHF 649'670.27 in die Ausgleichsreserve wurden durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einstimmig gutgeheissen. Die Ausgleichsreserve steigt damit auf CHF 1'232'102.07.

Ebenfalls wurden das Budget 2024 und die beantragte Steuerfusssenkung um 4% auf neu 119% mit je einer Gegenstimme genehmigt. Der Gemeinderat bedankt sich bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für das entgegengebrachte Vertrauen sowie die Teilnahme und das Interesse an der diesjährigen Bürgerversammlung ganz herzlich.

Vor dem offiziellen Teil der Bürgerversammlung informierten Gemeindepräsident Florian Hafner und Schulratspräsidentin Martina Würth über verschiedene aktuell wichtige Themen. Dies waren unter anderem die Ortsplanungsrevision, die Arealentwicklung Bahnhofstrasse/Mittelbergstrasse, die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für den Werkhof sowie die Realisierung einer PV-Anlage auf dem Mehrzwecksaal, die auf den Sommer geplante Einführung der schulergänzenden Betreuung sowie die Digitalisierung bei der Primarschule.

In der allgemeinen Umfrage wurden das Wasserbauprojekt Chrottenbach, die Brenndauer der öffentlichen Beleuchtung und weitere Anfragen aus den Reihen der Bevölkerung behandelt. So auch eine Frage in Bezug auf die geplante Photovoltaikanlage auf dem Mehrzwecksaal, ob der gewonnene Strom als Eigenbedarf verwendet werden könne. Die Anlage wird über keinen Speicher verfügen. Dies wäre zu kostspielig und würde sich nicht rechnen. Der Strom der PV-Anlage, der selber verbraucht werden kann, wird hingegen dem Eigengebrauch des Saals zugeführt. Da dies beim Mehrzwecksaal voraussichtlich nicht allzu viel sein wird, wird der Grossteil in das Netz der SAK eingespeist werden. Sofern am 9. Juni 2024 in der eidg. Volksabstimmung der sogenannte Mantelerlass, Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, angenommen wird, können PV-Anlagen Strom nicht nur in das Gebäude einspeisen, auf dem Sie installiert sind. Es wird dann neu möglich sein, den selbst produzierten Strom auch den Gebäuden der Schulanlage, der Turnhalle, dem Gemeindehaus sowie dem Werkhof zuzuführen. Sobald dies möglich sein wird, wird dies in die Wege geleitet.