Abstimmungen
1. V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.
2. III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.
Urnenöffnungszeit
Sonntag, 18. Mai 2025, 10.00 - 11.00 Uhr, im Gemeindehaus.
Persönliche Stimmabgabe
Gegen das Vorweisen eines Ausweises kann das eigene Stimmmaterial während den Öffnungszeiten der Urne abgegeben werden.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen können ihre Stimmen ab Erhalt des Abstimmungsmaterials
brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort rechtzeitig der Poststelle
übergeben oder am Sonntag bis 11.00 Uhr am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählenden an der Urne übergeben werden.
Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Dienstag, 22. April 2025, um 12.00 Uhr, und schliesst am Samstag, 17. Mai 2025, vor dem Urnengang um 12.00 Uhr.
Fehlende Stimmunterlagen
Diese können bis Freitag, 16. Mai 2025, 14.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Vielen Dank für Ihre Stimmabgabe.