Abstimmungen vom 24. November 2024

31. Oktober 2024

Am Sonntag, 24. November 2024, finden folgende Abstimmungen statt:


Eidgenössische Volksabstimmung
1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302).
2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts(Mietrecht: Untermiete) (BBl2023 2288).)
3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen
Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291).
4. Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
(KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31)


Kantonale Volksabstimmung
1. VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten).
2. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der
Pflege.
3. XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs).
4. Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters des
Kreisgerichtes St. Gallen.


Urnenöffnungszeit
Sonntag, 24. November 2024, 10.00 - 11.00 Uhr, im Gemeindehaus.


Persönliche Stimmabgabe
Gegen das Vorweisen eines Ausweises, kann das eigene Stimmmaterial während den Öffnungszeiten der Urne abgegeben werden.


Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen können ihre Stimmen ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort rechtzeitig der Poststelle
übergeben oder am Sonntag bis 11.00 Uhr am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählenden an der Urne übergeben werden.


Elektronische Stimmabgabe                                                                                                  Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Montag, 28. Oktober 2024,
um 12.00 Uhr und schliesst am Samstag, 23. November 2024 vor dem Urnengang um 12.00 Uhr.


Fehlende Stimmunterlagen
Diese können bis Freitag, 22. November 2024, 14.00.Uhr, bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.


Vielen Dank für Ihre Stimmabgabe.