Wechselnde Bezirksgehörigkeit
Wechselnde Bezirksgehörigkeit Die Gemeinde Muolen gehörte bis 1831 zum Distrikt (Bezirk) Rorschach, einem der acht Verwaltungseinheiten, die 1803 entstanden waren. Mit der neuen Kantonsverfassung von 1831 wurde die Zahl dieser Einheiten auf 15 erhöht. Dabei erfuhr der Bezirk Rorschach eine markante Verkleinerung: Seine westlichen Gemeinden Tablat (mit dem Stiftseinfang, dem im Bezirk bzw. in der Stadt St. gallen liegenden ehemaligen Gebiet des Klosters St. Gallen (Stiftsbezirk)), Wittenbach, Häggenschwil und Muolen wurden zum neuen Bezirk Tablat zusammengefasst. Zum Versammlungsort der Bezirksgemeinde (für Wahlgeschäfte zuständig) wurde Wittenbach, zum Sitz des Bezirksgerichts St. Fiden. Zahl und Umfang der seit 1831 bestehenden 15 Bezirke blieben in der vierten Kantonsverfassung, die 1861 in Kraft trat, unangetastet. Gleiches gilt auch für die fünfte Kantonsverfassung (1890). Erst mit der Stadtvereinigung von 1918 ergaben sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Muolen Veränderungen: Die Gemeinde Straubenzell wurde vom Bezirk Gossau abgetrennt und kam zusammen mit der Gemeinde Tablat zur Stadt (bzw. zum Stadtbezirk) St. Gallen. Die drei restlichen Gemeinden des ehemaligen Bezirks Tablat, Wittenbach, Häggenschwil und Muolen, hingegen gedachte man eventuell dem Bezirk Gossau zur Kompensation für Verlust von Straubenzell zuzuteilen. Dies lehnten die Gemeinderäte der genannten Gemeinden ab, weshalb sich der Stadtbezirk um das ganze Gebiet des bisherigen Bezirks Tablat vergrössert sah. Mit der seit dem Jahr 2003 gültigen Verfassung des Kantons St. Gallen sind die Beirke aufgehoben und neu acht Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrats eingeführt worden. In dieser Gliederung gehört Muolen zum Wahlkreis St. Gallen; der Kreis St. Gallen ist auch Gerichtskreis mit Gerichtsort in der Kantonshauptstadt.